Fortbildung Weiterbildung
Elektrotechnisch unterwiesene Person EUP nach DGUV Vorschrift 3
Zielgruppe: Personen, zu deren fachübergreifender Tätigkeit auch der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln gehört
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) gilt als ausreichend qualifiziert, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen worden ist.
Die Kenntnisse sind gemäß DGUV Vorschrift 3 regelmäßig im Zeitrahmen von 1-3 Jahren aufzufrischen.
Inhalte sind Grundlagen Elektrotechnik, Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes, Schutzmaßnahmen gegen direktes und bei indirektem Berühren,
Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach BGV, Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen, Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung), Rechtliche Grundlagen.
Siehe Seminar-Inhalte
- Wissensdurst
- Neugier
- Gestaltung der eigenen modernen beruflichen Zukunft
Dauer: 1 Tag
09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Teilnehmerzahl:
Mindestens 8 Maximal 16
Seminargetränke und aussagekräftige Seminarunterlagen sind enthalten.
- Offene braintop-Schulung. Preise anzufragen.
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